Bodeninitiative: NEIN zur Initiative / JA zum Gegenvorschlag

Bodeninitiative:
NEIN zur Initiative, demokratiepolitisch problematisch
JA zum Gegenvorschlag, ausgewogen und flexibel

NEIN: Einzelinitiative "Boden behalten – Männedorf nachhaltig gestalten"

Im August 2024 wurde im Namen der SP, der Grünen und der Mitte die Einzelinitiative "Boden behalten – Männedorf nachhaltig gestalten" eingereicht. Begründet wird die Einzelinitiative mit der Tatsache, dass Boden bekanntlich nicht vermehrbar ist. Darum sei Eigentum an Boden ein äusserst wertvolles Gut. Aus diesem Grund verlangt die Einzelinitiative, dass in Zukunft keine Grundstücke im Gemeindeeigentum mehr verkauft werden sollen. Ein Verkauf bis 100m2 soll weiterhin möglich bleiben. Ebenfalls soll die Abgabe von gemeindeeigenen Grundstücken im Baurecht  weiterhin möglich sein.
Die Mitte hat sich mittlerweile aus dem Initiativ Komitee zurückgezogen zu Gunsten des Gegenvorschlages des Gemeinderates, vgl. unten.

Viele Männedörflerinnen und Männedörfler teilen die Ansicht, dass möglichst keine Grundstücke in Gemeindebesitz verkauft werden sollen. Trotzdem ist die absolut formulierte Initiative der falsche Weg:

Achtung: Es handelt sich nur um Grundstücke im Finanzvermögen, also leer stehende Grundstücke oder vermietete Gebäude! Grundstücke/Gebäude wie Schulhäuser, Verwaltungsgebäude Bahnhofstrasse und Saurenbach, Wasserversorgung (Wasserwerk, Reservoir, Abwasserreinigungsanlage), Trafostationen, öffentliche Erholungs-/Sportzonen (Sportanlage Widenbad, Hallenbad, Freibad, Uferzonen wie Pfrunderhaab) und weitere der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche sind NICHT Teil der Initiative. Diese können sowieso nicht verkauft werden.

Ein Einmalentscheid für alle Zukunft ist falsch: Die starre in Beton gemeisselte Regelung berücksichtigt nicht eine gründliche Beurteilung pro Grundstück, das je nach Umstand trotzdem mal verkuauft werden soll, falls dies durch den Souverän dann auch gewollt sein würde. Pauschales Verbot ist demokratiepolitisch problematisch, da den Stimmberechtigten inskünftig jeder Sachentscheid vorenthalten wird.

Kein Zahlenentscheid per Excel: Eine Unterteilung in richtig/falsch mittels Flächendefinition 100m2 trägt der strategischen Bedeutung eines spezifischen Grundstükes nicht Rechnung.
Regelung mit fixer Grösse (100m2) ist zu starr und lässt keinen sinnvollen Freiraum in der konkreten Frage.

 

JA: Gegenvorschlag des Gemeinderats "Kompetenzverschiebung bei Liegenschaftenveräusserungen im Finanzvermögen vom Gemeinderat hin zur Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung"

Berechtigtes Anliegen, möglichst kein Land zu verkaufen, schon gar nicht um andere Projekte damit zu finanzieren.

Der Gemeinderat hat sich der Thematik angenommen und unterstützt im Grundsatz die Stossrichtung einer nachhaltigen Bodenpolitik. Im Sinne eines Gegenvorschlags beantragt der Gemeinderat eine Teilrevision der Gemeindeordnung, welche bei Liegenschaftenverkäufen im Finanzvermögen eine deutliche Kompetenzverschiebung vom Gemeinderat hin zur Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung vorsieht.

Im Grundsatz Beibehaltung der bisher bewährten Kompetenzordnung der Gemeindeordnung . Der Souverän kann über beide Varianten beschliessen.

Vermeidung von Zufallsresultataten bei erfolgreicher Mobilisierung an der Gemeindeversammlung durch radikale Beschränkung der Finazkompetenzen gewährleistet