RR bestätigt: Tempo 50 auf Kantons-/Hauptstrassen

Umsetzung der Mobilitätsinitiative per 1. Juni 2026

Im Herbst 2025 wurde die Mobilitätsinitiative mit einem deutlichen Ja (57%) von den Stimmberechtigten des Kanton Zürich angenommen. Die Stadt Zürich akzeptiert den demokratischen Entscheid nicht und hat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das BG hat die aufschiebende Wirkung aber abgelehnt.

Der Regierungsrat (RR) hat nun an seiner Sitzung vom 26. März 2026 beschlossen, dass er die Gesetzesänderung per 1. Junii 2026 in Kraft setzt. Damit sollen im ganzen Kanton auf den Hauptstrassen (Kantonsstrassen) grundsätzlich Tempo 50 gelten.